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Frieden kann durch Versetzung wiederhergestellt werden
Wird der Schulfrieden in einer Klasse durch einen Schüler "ernsthaft und nachhaltig gestört" (hier durch das "tiefgreifende Zerwürfnis mit der Klassenlehrerin"), so kann er in die Parallelklasse versetzt werden. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule darf nicht beeinflusst werden.
(Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen,
2 B 305/02)
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