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Aufkeimende Depressionen kommen nicht unerwartet
Leidet eine Frau bereits über zehn Jahre an manisch verlaufenden Depressionen, so muss die für eine Türkeireise abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung nicht leisten, wenn die Frau aufgrund der Terrorereignisse in den USA am 11. September 2001 (ihr geplantes Reisedatum war der 28.09.2001, storniert wurde am 24.09.01) einen heftigen Rückfall erleidet. Es handelt sich nicht um eine "unerwartet schwere Krankheit". (Amtsgericht München, 163 C 9983/02) |
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