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Mieterhöhung: Die Erhöhungserklärung muss "formvollendet" sein

Entspricht eine Mieterhöhungserklärung nach einer Wohnungsmodernisierung nicht den gesetzlichen Anforderungen, so muss der Mieter den erhöhten Mietzins nicht zahlen. Der Vermieter kann sich auch nicht auf das Argument der ungerechtfertigten Bereicherung des Mieters berufen, weil das zur Folge hätte, dass bei jeder Modernisierung automatisch ein Recht auf einen erhöhten Mietzins besteht - auch ohne eine korrekte Mieterhöhungserklärung. (Landg. Leipzig, 1 S 7409/99)