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GEMA: Songs dürfen grundsätzlich digital "klingeln"

Grundsätzlich benötigen Vertreiber von Handy-Klingeltonmelodien keine Extra-Genehmigung des Komponisten oder des Musikverlages, um die Melo-die als Anrufton zu vermarkten. Vorausgesetzt, er hat von der die Ge-sellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfäl-tigungsrechte (kurz GEMA, die die Interessen der Komponisten ver-tritt) eine Lizenz dafür erworben. In dem konkreten Fall vor dem Bun-desgerichtshof ging es um das Stück "Rock my life", das von der Sän-gerin Jeanette Biedermann gesungen wird und vom Komponisten Frank Kretschmer geschrieben worden ist. (Hier war der Komponist unter dem Strich jedoch erfolgreich, weil er noch einen alten GEMA-Vertrag (aus 1996) hatte, in dem "das Recht zur Verwertung als Klingelton noch nicht enthalten" war. Seitdem hat die GEMA jedoch eine Klausel in ihren Verträgen mit den Komponisten, die ihr die Weitergabe der Lizen-zen erlaubt.) Die digitale Umgestaltung eines Songs zur Rufmelodie ist also grundsätzlich erlaubt. (AZ: I ZR 23/06)