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Medienrecht: Stefan Raab darf im Wok keine Schleichwerbung zubereiten

Die Ausstrahlung der so genannten Wok-WM (einer Erfindung von Stefan Raab) hat (in den Jahren 2006 und 2007) gegen das Schleichwerbungs-verbot verstoßen. Bei dem Wettbewerb rodeln Prominente eine Eisbahn hinunter. Die Besonderheit dabei ist, dass die Rodelteams nach Marken-artikeln benannt sind und von deren Herstellern gesponsert werden. In der Konsequenz führe dies zu einer hohen Präsenz von Werbelogos und Markennamen im Programm, so das Verwaltungsgericht Berlin. Die Veran-staltung sei auch nicht mit einem normalen Sportereignis zu verglei-chen, das unabhängig von einer Fernsehübertragung stattfinde. Das Event werde ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet, daher könne nicht von einer rechtlich zulässigen "aufgedrängten Werbung" ausgegangen werden. (AZ: 27 A 132/08)