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Investitionszulage: Auch als Nießbraucher besteht Anspruch

Hat der Käufer eines Gebäudes in den neuen Ländern ein Nießbrauchsrecht an der Immobilie (beispielsweise dann, wenn Eltern ihrem Kind die Immobilie schenken) und führt er Erhaltungsarbeiten daran aus, so kann er für die Baumaßnahme auch dann die Investitionszulage beim Finanzamt beantragen, wenn er weder ein wirtschaftliches noch ein zivilrechtliches Eigentum an dem Gebäude hat. (Bundesfinanzhof, III R 59/04)