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Aneinander gereihte Babylaute ergeben keinen Sinn

Unternehmen dürfen zwar als Firmenbezeichungen Fantasienamen verwenden, doch ist die Bezeichnung "A.A.A.A.A.A." nicht erlaubt, weil diese Buchstabenfolge zur Kennzeichnung einerFirma nicht geeignet ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Name nur deshalb gewählt wurde, um in Branchenverzeichnissen und Handelsregistern an der ersten Stelle zu stehen. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 20 W 531/01)