Von
An
E-Mail-Absender E-Mail-Empfänger
Schadenersatz: Ein Jäger, der stolpert, handelt nicht fahrlässig

Streift ein Jäger mit einem geladenen Gewehr durch den Wald, kommt er ins Straucheln und löst sich da-durch ein Schuss aus seiner Waffe, der einen anderen Waidmann trifft, so muss er keinen Schadenersatz leisten. Stolpern allein ist - laut Bundesgerichtshof - nicht fahrlässig. Es hätten "weitere Tatumstände" hin-zukommen müssen (wie beispielsweise schnelles oder achtloses Handeln). (Aktenzeichen: VI ZR 193/99)