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Schmerzensgeld: Pferde keilen nicht ungestraft aus

Führt eine Reitschülerin ihr Pferd nach dem Unterricht zum Stall und wird sie von einem anderen, angebun-denen Zossen durch einen Tritt schwer verletzt (hier: Trümmerfraktur des Oberschenkels), so wird ihr Schmerzensgeldanspruch (hier gefordert: 25.000 Euro) um ein Drittel gekürzt, wenn sie ihr Pferd - ohne sich bemerkbar zu machen - zu nah an dem austretenden Tier vorbeigeführt hat. (Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 465/01)