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Schadenersatz: Die Stadt muss vor Hochwasser rechtzeitig warnen

Verliert ein Bürger sein Hab und Gut durch Hochwasser, weil die Kommune (hier: Augsburg) die Warnung vor den Fluten nicht rechtzeitig herausgegeben hat, so muss sie Schadenersatz leisten, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er bei einer früheren Warnung seinen Besitz hätte retten können. (Oberlandesgericht München, 1 U 3877/02)