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Waschstraße: Betreiber haftet auch für Fehler anderer Kunden

Der Betreiber einer Waschstraße muss für die Schäden an einem Fahrzeug aufkommen, die dadurch entstan-den sind, dass ein anderer Nutzer der Anlage während des Waschvorgangs die Bremse betätigt und der nach-folgende Wagen "auffährt". (Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, 3 C 10/02)