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Waschstraße: Betreiber haftet auch bei ordnungsgemäßem Betrieb

Wird der Pkw eines Waschstraßenbenutzers bei der Durchfahrt beschädigt, so haftet der Betreiber der Anla-ge auch dann für die Schäden, wenn der Waschvorgang ordnungsgemäß abgelaufen ist. Da der Autofahrer für die Nutzung der Waschstraße bezahlt hat, kann er davon ausgehen, dass der Betreiber im Schadenfall uneingeschränkt eintritt. (Amtsgericht Lüneburg, 11 C 339/00 XI)