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Auch ideell für Schäden aufkommen

Springt ein Pitbull-Terrier (der seit fünf Jahren in einem Tierheim lebt und von einer Mitarbeiterin des Hei-mes - vom Tierschutzverein unterhalten - ausgeführt wird) eine Passantin an, die stürzt und sich den Ober-schenkel bricht, so muss der Verein Schmerzensgeld zahlen (hier: in Höhe von 10.000 Euro). Auch wenn das Heim lediglich aus "ideellen Gründen" die Tiere pflegt, muss es als Halter der Arten für Schäden auf-kommen. (Landgericht Hanau , 1 O 1130/02)