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Schenkungsteuer wird nur "rechtswirksam" fällig

Schenkungsteuer wird erst dann fällig, wenn die Schenkung rechtswirksam vollzogen ist. (Hier war Ende Dezember 1995 ein Grundstück verschenkt worden, formal jedoch erst im Jahr 1996. Zu diesem Zeitpunkt galt bereits das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - mit der Folge, dass die daraus resultierende höhere Erbschaftsteuer fällig wurde.) (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 4 K 1204/01)