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Ungenaues Testament bedeutet "fifty-fifty"

Hat eine Frau ein Drittel ihrer Erbschaft dem "Tierschutzverein in Celle" vermacht, gibt es dort jedoch zwei Vereine, von denen keiner diesen Namen trägt, so kann nicht der Tierschutzverein, der bei seiner Gründung den Namen getragen hatte, das Erbe beanspruchen. Das Oberlandesgericht Celle stellte für einen solchen Fall fest, dass der Teil der Erbschaft hälftig aufzuteilen ist. (AZ: 6 W 143/02)