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In der Nachtbar zumindest die Kreditkarte still halten

Ein Mann, der in einer Nachtbar Rechnungen in Höhe von rund 9.000 Euro per Kreditkarte begleicht, kann die Zahlungen auch dann nicht mehr widerrufen, wenn der Betrag noch nicht von seinem Konto abgebucht worden ist. Er hat mit seiner Unterschrift einen "irreversiblen Zahlungsanspruch" ausgelöst, der den "gleichwertigen Bargeldersatz" der Kreditkarte als Zahlungsmittel deutlich macht. (Bundesgerichtshof, XI ZR 420/01)