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Kündigung: Fünf Monate Krankheit muss der Arbeitgeber aushalten

Aus mehreren kurzfristigen und einer fünf Monate dauernden Krankheit eines Arbeitnehmers (hier: wegen "psychosomatischer Beschwerden") darf ein Arbeitgeber noch nicht schließen, dass der Mitarbeiter auf Dauer ausfällt und er ihm deshalb kündigen kann. Erst nach etwa acht Monaten darf der Mitarbeiter aufgefordert werden, sich über seinen weiteren Arbeitseinsatz zu äußern. (Arbeitsgericht Frankfurt a.M., 18 Ca 1034/02)